Mitglied werden

Mitglied werden ist nicht schwer... dennoch ist es an gewisse Bedingungen geknüpft.

Bitte lesen Sie alle untenstehenden Angaben gut durch. Bei Fragen dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.


Allgemein

Mitglieder können alle Angebote des Vereins ohne zusätzliche Kosten nutzen (ausgenommen Nordic Walking Grundkurse sowie Spezialkurse und Gruppen für Kinder und Jugendliche - hier gelten z.T. reduzierte Tarife).

Die Mitgliederbeiträge werden jeweils an der Generalversammlung bestätigt resp. angepasst.

 

Probelektionen

Bis zu drei Probelektionen pro Angebot sind in allen fortlaufenden Kursen auf Voranmeldung bei der jeweiligen Leitung. Die Probelektionen sind kostenlos.


Auszug aus den Statuten

 

Statuten § 2 - Verbandsmitgliedschaft

Der Verein ist Mitglied des Schweizerischen Turnverbands, ZTV Sektion AZO und des TSVM. Einzelmitglieder des STM sind mit Vereinsbeitritt nach § 10 Mitglied im Verband, können jedoch durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf die Einzelmitgliedschaft beim Verband verzichten. Von dieser Regelung ausgenommen sind:

a) amtierende Vorstandsmitglieder

b) amtierende Leiter

c) Alle Mitglieder der Riegen/Abteilungen/Sektionen mit benötigter Verbands-Lizenz für 

    Wettkämpfe/Meisterschaften/Turnfeste müssen dauerhaft im Verband gemeldet sein

d) Kinder und Jugendliche

> Dies bedeutet, dass der Verein durch Ihren Verzicht auf die Verbandsmitgliedschaft Kosten sparen kann, Sie jedoch auf Vergünstigungen des Verbands verzichten.

 

Statuten § 10 – Aufnahme in den Verein

Aufnahmegesuche sind via Anmeldeformular (schriftlich oder online) an den Vorstands zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft beginnt ab Bestätigung durch den Vorstand zu Handen des Neumitglieds.

 

Statuten § 11 – Austritt/Übertritt

Aktivmitglieder, (...), Passivmitglieder, (...): 
Der Austritt (oder Übertritt zu den Passiven oder Gönnern) kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Vereinsjahrs erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr voll zu bezahlen.

 

Jugendliche:
Der Austritt kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Schuljahres (Mitte Juli) erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Schuljahr voll zu bezahlen.

 


Kinder und Jugendliche müssen ihren Beitritt schriftlich einreichen, da die Unterschrift der erziehungsberechtigten Personen verlangt wird.

Dieses Formular kann am PC ausgefüllt werden.