Mitglied werden

Mitglied werden ist nicht schwer... dennoch ist es an gewisse Bedingungen geknüpft.

 

Grundlage der Mitgliedschaft sind die Vereinsstatuten.

Ebenfalls unsere AGBs für Erwachsene und Kinder und Jugendliche.

Die wichtigsten Punkte sind zudem unten zusammengefasst.

Bei Fragen dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.


WICHTIG

Mit deinem Beitritt bist du in erster Linie bist du VEREINSMITGLIED!

Ob du eines oder mehrere Sportangebote nutzt, ist dir überlassen. Aus diesem Grund kannst du auch jeweils nur per Ende Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche per Ende Schuljahr) aus dem Verein austreten - Ausnahme Krabbelturnen/ElKi-Turnen/Kinderturnen.

Du bleibst zahlungspflichtig für den Vereinsbeitrag, auch wenn du kein Angebot nutzt.

 

Allgemein

Mitglieder können alle Angebote des Vereins ohne zusätzliche Kosten nutzen (Ausnahmen sind speziell gekennzeichnet).

 

Mitgliederbeitrag

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich an der GV festgelegt und im Anschluss vom Verein in Rechnung gestellt.

 

Probelektionen

Bis zu drei Probelektionen pro Angebot sind in allen fortlaufenden Kursen auf Voranmeldung bei der jeweiligen Leitung. Die Probelektionen sind kostenlos.

 

Anlässe

Der Verein dankt im Voraus, wenn Mitglieder oder Eltern bei der jährlichen Papiersammlung sowie weiteren Vereinsanlässen mithelfen.

 

Turnkleidung

Turnkleidung sowie geeignetes Schuhwerk sind für alle teilnehmenden Personen Pflicht.

Details siehe einzelne Sportangebote.

 

Fotorechte

Mit dem Beitritt erklärt man sich damit einverstanden, dass offizielle Fotos, die während den Turnstunden entstanden sind und auf denen Mitglieder (Erwachsene und/oder Kinder) zu sehen sind, vom SPORT-Treff Meilen für Werbezweck (Website, Social Media, Print-Veröffentlichungen, o.ä.) verwendet werden können. Es werden keine Namen genannt und keine Einzelportraits verwendet.

Für die Veröffentlichung wird kein Entgelt ausbezahlt.

Man kann die Zustimmung jederzeit schriftlich (E-Mail an Vorstand) zurücknehmen.

Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig.



Auszug aus den Statuten

 

Statuten § 2 - Verbandsmitgliedschaft

Der Verein ist Mitglied des Schweizerischen Turnverbands, ZTV Sektion AZO und des TSVM. Einzelmitglieder des STM sind mit Vereinsbeitritt nach § 10 Mitglied im Verband, können jedoch durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf die Einzelmitgliedschaft beim Verband verzichten. Von dieser Regelung ausgenommen sind:

a) amtierende Vorstandsmitglieder

b) amtierende Leiter

c) Alle Mitglieder der Riegen/Abteilungen/Sektionen mit benötigter Verbands-Lizenz für 

    Wettkämpfe/Meisterschaften/Turnfeste müssen dauerhaft im Verband gemeldet sein

d) Kinder und Jugendliche

> Dies bedeutet, dass der Verein durch Ihren Verzicht auf die Verbandsmitgliedschaft Kosten sparen kann, Sie jedoch auf Vergünstigungen des Verbands verzichten.

 

Statuten § 10 – Aufnahme in den Verein

Aufnahmegesuche sind via Anmeldeformular (schriftlich oder online) an den Vorstands zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft beginnt ab Bestätigung durch den Vorstand zu Handen des Neumitglieds.

 

Statuten § 11 – Austritt/Übertritt

Aktivmitglieder, (...), Passivmitglieder, (...): 
Der Austritt (oder Übertritt zu den Passiven oder Gönnern) kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Vereinsjahrs erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr voll zu bezahlen.

 

Jugendliche:
Der Austritt kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Schuljahres (Mitte Juli) erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Schuljahr voll zu bezahlen.

 

Kinder und Jugendliche müssen ihren Beitritt schriftlich einreichen, da die Unterschrift der erziehungsberechtigten Personen verlangt wird.


Beitrittsformulare und wichtige Informationen: